Voraussetzungen für das Pädagogische Aufbaujahr (3. Schuljahr):
- Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik mit mindestens Gesamtergebnis "gut"
- im instrumentalen, bzw. vokalen Hauptfach mindestens die Note "gut"
- im Hauptfach Chor-/Ensembleleitung mindestens die Note "gut"
- im Fach Unterrichtsmethodik mindestens die Note "gut"
Ausbildung zur Musiklehrerin/zum Musiklehrer an Sing- und Musikschulen
Nach erfolgreichem Abschluss der pädagogischen Zusatzqualifikation, die Sie im 3. Ausbildungsjahr an der Berufsfachschule für Musik erwerben, erhalten Sie die Lehrbefähigung zur Unterrichtserteilung für die Unter- und Mittelstufe an Sing- und Musikschulen im absolvierten Hauptfach.